Allgemeine Geschäftsbedingungen
Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für Systemisches Coaching & Kommunikationstraining (Einzel | Gruppe)
Petra Orb Systemisches Coaching & Kommunikationstraining
Ziegeläckerstr. 12 – 71711 Steinheim
Telefon +49 7144 885 987 – Telefax +49 7144 885 986
kontakt@petra-orb.de – petra-orb.de
1. Geltungsbereich | Kundeninformationen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Vertragsverhältnisse zwischen Petra Orb (nachfolgend Auftragnehmerin genannt) und dem Auftraggeber bzw. Teilnehmern an Systemischem Coaching und Kommunikationstraining (Einzel/Gruppe) – (nachfolgend Kunden genannt) – Anwendung. Der Einbindung von allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden. Abweichungen von diesen Bedingungen und Nebenabreden sind nur gültig, wenn diese schriftlich getroffen wurden.
Mit dem Vertragsabschluss erkennen die Vertragsparteien die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Im Sinne der Übersichtlichkeit wird in diesem Text bei der Bezeichnung von Personen nur die männliche Form verwendet. Somit gelten alle Informationen in gleicher Weise für Frauen, Männer und Divers.
2. Vertrag
Vertragsart – Die Auftragnehmerin erbringt mit dem Systemischen Coaching und Kommunikationstraining eine Dienstleistung. Sie bringt dabei ihre Kenntnisse und Fähigkeiten ein und ist berechtigt Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Kunden entsprechen, sofern dieser hierzu keine Entscheidung trifft. Gegenstand der Dienstleistung ist die Erbringung der vereinbarten Coaching-/Trainingsleistung und nicht die Herbeiführung eines bestimmten Zieles oder eines subjektiv erwarteten Erfolges des Kunden.
Zustandekommen – Der Vertrag für Systemisches Coaching sowie für Kommunikationstraining entsteht auf Initiative des Kunden. Aufträge haben in Textform zu erfolgen (per Post, Telefax oder E-Mail). Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das generelle Angebot der Auftragnehmerin annimmt und wird rechtswirksam, wenn er durch die Auftragnehmerin in Textform bestätigt wurde.
Ablehnung | Kündigung – Die Auftragnehmerin ist berechtigt den Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu kündigen, wenn
– das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann,
– die Auftragnehmerin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und trainieren kann oder darf, oder
– es Gründe gibt, die die Auftragnehmerin in Gewissenskonflikte bringen könnten.
In diesem Fall bleibt der Gegenleistungsanspruch der Auftragnehmerin, für die bis zur Ablehnung bzw. Kündigung des Vertrages erbrachten Leistungen, erhalten.
Teilnahmevoraussetzungen – Die Teilnahme erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich.
Von der Auftragnehmerin angebotenes Systemisches Coaching und Kommunikationstraining stellen keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung dar. Sie sind nicht geeignet, um psychische Störungen aufzuarbeiten.
Der Kunde trägt während des gesamten Vertragsverhältnisses die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Termine. Für die Teilnahme am Systemischen Coaching und Kommunikationstraining wird eine normale psychische und physische Belastbarkeit vorausgesetzt.
Ethik- & Arbeits-Grundsätze – Die Auftragnehmerin arbeitet auf Basis ihrer Ethik- & Arbeits-Grundsätze. Mit Vertragsabschluss/Teilnahme an Veranstaltungen erkennt der Auftraggeber/Teilnehmer die Ethik- & Arbeits-Grundsätze der Auftragnehmerin an.
3. Vertragsgegenstand | Angebot | Auftragsbestätigung | Buchung
In eigenen Räumlichkeiten bietet die Auftragnehmerin Systemisches Einzelcoaching sowie Kommunikationstraining für Einzelpersonen und für Kleinstgruppen an.
Online sowie in Räumlichkeiten, die von Unternehmen, Behörden, Vereinen oder sonstigen vergleichbaren Institutionen gestellten werden, bietet die Auftragnehmerin Systemisches Einzelcoaching sowie Kommunikationstraining für Einzelpersonen und für Gruppen an.
Die Entscheidungshoheit bezüglich der Gruppengröße liegt bei Präsenz- und bei Online-Veranstaltungen bei der Auftragnehmerin.
Die Auftragnehmerin stellt dem Kunden auf Anfrage ein individuelles Angebot für Systemisches Coaching/Kommunikationstrainings zusammen. Angebote erfolgen immer in Textform und haben eine Gültigkeit von 30 Tagen. Telefonische Absprachen werden nachträglich von der Auftragnehmerin schriftlich erfasst und sind vom Kunden schriftlich zu bestätigen.
Die Buchung ist für den Kunden verbindlich.
4. Offenbarungspflicht
Zur Ermöglichung optimaler Bedingungen für das Systemische Coaching/Kommunikationstraining ist es unabdingbar, dass sich der Kunde der Auftragnehmerin angemessen und vollständig offenbart, sowie alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet – mündlich oder schriftlich. Für Folgen aus unvollständigen oder unwahren Angaben trägt der Kunde die Verantwortung.
5. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist für die Erfüllung und Umsetzung der erarbeiteten, vereinbarten und zum Teil auch empfohlenen Aufgaben und Lösungsansätze selbst verantwortlich. Für alle Erfolge, Unterlassungen und „Nebenwirkungen“ während des Coaching-/Training-Prozesses gilt ebenfalls die vollständige Offenbarungspflicht.
6. Vertraulichkeit
6.1. Die Auftragnehmerin behandelt alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse und Daten des Kunden vertraulich. Sie erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände und die persönlichen Verhältnisse des Kunden Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Kunde zustimmen wird.
6.2. Abs. 6.1. ist nicht anzuwenden, wenn die Auftragnehmerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Kenntnisse und Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
6.3. Abs 6.1. ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit dem Systemischen Coaching/Kommunikationstraining persönliche Angriffe gegen die Auftragnehmerin oder ihrer Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Kenntnisse, Daten oder Tatsachen entlasten kann.
6.4. Die Auftragnehmerin führt schriftliche Aufzeichnungen, diese sind für eine gewissenhafte Arbeit unabdingbar. Die Auftragnehmerin sichert zu, auch diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Ton- und Bildaufzeichnungen dürfen nur nach gegenseitiger Absprache und zum Zwecke des Systemischen Coachings/Kommunikationstrainings angefertigt werden.
Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu, und er kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall diese in Kopie. Abs. 6.2. bleibt davon unberührt.
7. Vergütung
Die Auftragnehmerin erhält für das Systemische Coaching/Kommunikationstraining das vereinbarte Stundenhonorar.
Alle Preise sind Endpreise. Im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und demnach auch nicht ausgewiesen.
Die Abrechnung erfolgt je Einheit. Es sind Vorauszahlungen, monatliche Abrechnung und Pauschalbeträge möglich, die jeweils individuell vereinbart werden.
Nebenkosten, wie Telefongebühren, Reisekosten usw. trägt der Auftraggeber. Näheres hierzu wird im Vertrag geregelt. Hier können im Einzelfall auch Sondervereinbarungen getroffen werden. Aus dem Vertrag kann von dem Kunden kein Recht abgeleitet werden gezahlte Gebühren zurückzufordern.
8. Absage | Verschiebung
Die Auftragnehmerin behält sich vor Veranstaltungen aus wichtigen, von ihr nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung, höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde wird unverzüglich in Textform benachrichtigt.
Kommt es seitens der Auftragnehmerin zur Absage einer Veranstaltung, sind Haftungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von der Auftragnehmerin.
9. Aufrechnung | Zurückbehaltung
Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Auftragnehmerin unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
10. Ethik- | Arbeits-Grundsätze
Die Auftragnehmerin arbeitet auf Basis nachfolgender Ethik- & Arbeits-Grundsätze.
Mit Vertragsabschluss/Teilnahme an Veranstaltungen erkennt der Auftraggeber/Teilnehmer die Ethik- & Arbeits-Grundsätze der Auftragnehmerin an.
Ethik-Grundsätze:
- Die Teilnehmenden gehen in ihrem Denken und Tun von einem Menschenbild aus, das in der Werteordnung der Menschenrechte wurzelt.
- Die Teilnehmenden bekennen sich zu dem im Grundgesetz verankertem Schutz der Menschenwürde. Danach hat jeder Mensch eine eigene, unantastbare Würde und unveräußerliche Rechte, unabhängig von seinen persönlichen Fähigkeiten.
- Die Teilnehmenden begreifen den Menschen als eine in sozialen Beziehungen lebende und auf deren lebensdienliche Gestaltung angewiesene Existenz.
- Jeder Mensch wird in seiner unverwechselbaren Persönlichkeit und soziobiographischen Einmaligkeit anerkannt und ernstgenommen.
- Die Teilnehmenden begegnen anderen Teilnehmenden mit Respekt, Achtung und Wertschätzung.
- Die Teilnehmenden gehören keiner extremen religiösen oder politischen Bewegung an.
- Alle Menschen sind für mich gleichgestellt.
- Ich lebe gegenseitige Achtung, Respekt und Wertschätzung.
Arbeits-Grundsätze:
- Von der Auftragnehemerin angebotenes Systemisches Coaching und Kommunikationstraining stellen keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung dar. Sie sind nicht geeignet, um psychische Störungen aufzuarbeiten. Eine normale psychische Belastbarkeit wird vorausgesetzt.
- Die Teilnahme erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich.
- Der Teilnehmende übernimmt die Verantwortung für sich und seine Handlungen innerhalb und außerhalb der Sitzungen.
- Den Einsatz manipulativer Techniken und Haltungen lehne ich ab.
- Coaching ist für mich ein systemischer Ansatz – ohne esoterische Elemente.
- Der Teilnehmende steht im Mittelpunkt des Coaching-/Trainingsprozesses.
- Die Ziel-Erreichung des Teilnehmenden ist die alleinige Aufgabenstellung.
- Der Teilnehmende ist selbstverantwortlich für den Erfolg des Systemischen Coachings-/Kommunikationstrainingsprozesses.
Sind Auftraggeber und Teilnehmer verschiedene Personen, sind durch den Auftraggeber den Teilnehmern die Ethik- & Arbeits-Grundsätze der Auftragnehmerin vorab zur Kenntnis zu geben.
Bei Verstoß gegen die Ethik-Grundsätze behält sich die Auftragnehmerin, bei Online-Veranstaltungen/Veranstaltungen in eigenen Räumlichkeiten, einzelne Teilnehmer auszuschließen bzw. die Veranstaltung abzubrechen.
Bei Veranstaltungen in vom Aufraggeber gestellten Räumlichkeiten obliegt die Durchsetzung obiger Ethik-Grundsätze dem Auftraggeber. Kommt der Auftraggeber dem nicht nach behält sich die Auftraggeberin den Abbruch der Veranstaltung vor.
In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Ersatz des Termins/einzelner Teile oder Regress gegen die Auftragnehmerin.
11. Haftungsausschluss | Versicherungsschutz
Die Veranstaltungen werden von der Auftragnehmerin sorgfältig und gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt.
Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Veranstaltungsunterlagen oder des Inhaltes der Veranstaltungen.
Folgen, die daraus entstehen, dass der Kunde unvollständige oder unwahre Angaben macht, hat er selbst zu tragen. Ebenso hat der Kunde die Folgen zu tragen, die aus der Nichterfüllung vereinbarter Aufgaben und empfohlener Lösungsansätze entstehen.
Ansprüche des Teilnehmenden auf Schadensersatz gleich welchen Rechtsgrundes sind ausgeschlossen.
Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Teilnehmenden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht, gem. Bundesgerichtshof eine Pflicht, „deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf“), deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Ausgenommen ist auch die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Auftragnehmerin beruhen.
Veranstalter, in vom Auftraggeber gestellten Räumlichkeiten, ist immer der Auftraggeber. Die Teilnehmer haben deshalb keinen Versicherungsschutz durch die Auftragnehmerin.
12. Schutz- | Urheberrechte
Die zur Verfügung gestellten Veranstaltungsunterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt. Die Nutzungsrechte liegen bei der Auftragnehmerin.
Dem Kunden ist es nicht gestattet, die zur Verfügung gestellten Unterlagen oder Teile davon ohne schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.
Verstöße gegen das Urheberecht können strafrechtlich verfolgt werden.
13. Datenverarbeitung
Die Auftragnehmerin erhebt, verarbeitet und nutzt Daten der Auftraggeber und Teilnehmer soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
Ohne die Einwilligung des Auftraggebers oder des Teilnehmers wird die Auftragnehmerin diese Daten nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.
Auftraggebende sowie Teilnehmende haben jederzeit die Möglichkeit, über die von ihnen gespeicherten Daten Auskunft zu erhalten, sowie die Löschung dieser Daten anzufordern.
Mit der ersten Kontaktaufnahme erteilt der Kunde die Genehmigung zum Kontakt über die angegebene E-Mail-Adresse, Telefon und Postanschrift.
14. Gerichtsstand
Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag Steinheim an der Murr. Die Auftragnehmerin ist daneben berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
15. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages insgesamt nicht.
Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, soweit nicht dispositives Gesetzesrecht zur Anwendung kommt, eine der unwirksamen Regelung möglichst nahekommende Vereinbarung in Schriftform zu treffen. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 4. März 2024